N. in der Erwägung, dass in den Schlussfolgerungen des Rates vom
30. November 2009 unter schwedischem Vorsitz an die Mitgliedstaaten und die Kommission der Aufruf erging, in der Strategie „EU 2020“ stärker auf die Geschlechterdimension einzugehen; in der Erwägung, dass dies im Diskussionspapier „EU 2
020“ der Kommission dennoch unberücksichtigt blieb, denn das Thema Gender-Mainstreaming wurde kein einziges Mal erwähnt; in der Erwägung, dass es jedoch unverzi
chtbar ist, in eine neue ...[+++] Finanz- und Wirtschaftsarchitektur auch eine Gleichstellungsperspektive und -politik einzubinden und zu gewährleisten, dass Konjunkturprogramme und Strukturanpassungsprogramme einer geschlechtsspezifischen Folgenabschätzung unterzogen werden und eine Gleichstellungsperspektive beinhalten,