98. hält die Mitgliedstaaten dazu an, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die komplexen nationalen Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und sicherzustellen, dass
alle erforderlichen Informationen zu Rechten und Pflichten im Zusammenhang mit der Beschäftigung wie soziale Sicherheit, einschließlich Arbeitslosenunterstützung, Gesundheitsversorgung und Besteuerungsregeln, den Arbeitnehmern, Arbeitgebern und anderen an einer grenzübergreifenden Beschäftigungssituation beteiligten Parteien zur Verfügung stehen; ist der Ansicht, dass diese Informationen, im Rahmen des Möglichen in elektronischer Form, vor, während und nach der Mobilitä
...[+++]tserfahrung verfügbar sein müssen;