Auch der Umstand, dass die neuen, am 30. J
uni 2009 erlassenen slowakischen Rechtsvorschriften ü
ber Weine den Begriff „Tokajská vinohradní
cka oblasť“ enthielten, vermag nicht in Frage zu stellen, da
ss die Bezeichnung „Vinohradnícka oblasť Tokaj“ am 1. August 2009 geschützt war, denn die neuen Rechtsvorschriften sind erst am 1. Sept
ember 2009 ...[+++] in Kraft getreten.