wird von einem Gericht oder im Rahmen eines schiedsrichterlichen Verfahrens rechtskräftig entschieden, dass die Verwaltung bei einem Unfall auf See für die Verletzung von Menschen ohne Todesfolge haftet und den Geschädigten Entschädigung leisten muss, und wird vor diesem Gericht nachgewiesen, dass dies durch eine fahrlässige oder leichtfertige Handlung oder eine fahrlässige oder leichtfertige Unterlassung der anerkannten Organisation,
ihrer Angestellten, Vertreter oder anderer Personen, die im Auftrag der anerkannten Organisation tätig sind, verursacht wurde, so ist die Verwaltung berechtigt, von der anerkannten Organisation eine finanzi
...[+++]elle Entschädigung in dem Umfang zu beanspruchen , in dem die anerkannte Organisation nach Feststellung des Gerichts die Verletzung von Menschen ohne Todesfolge verursacht hat; die Mitgliedstaaten können den Betrag, der von der anerkannten Organisation im Höchstfall zu zahlen ist, begrenzen, wobei ein solcher Höchstbetrag jedoch bei mindestens 4 Millionen EUR liegen muss, es sei denn, der in dem Urteil oder Schiedsspruch festgesetzte Betrag ist geringer, in welchem Fall dieser geringere Betrag die Entschädigungssumme darstellt ;