Die Kommission misst den Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer grösste Bedeutung bei, speziell
dem Schutz mancher besonders empfindlicher Arbeitnehmerkategorien, zu denen natürlich auch die schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen zählen. Dies gilt umso mehr als die Gefährdungen, denen sie ausgesetzt sind, nicht n
ur ihrer Gesundheit schaden können, sondern auch der Gesundheit der ungeborenen Kinder und Säuglinge, da zwischen der Mutter und dem Kind ein sehr enger physio
...[+++]logischer und sogar emotionaler Kontakt besteht.