20. nimmt zwar den Beitrag zur Kenntnis, den ein längerer Verbleib im Erwerbsleben leisten kann, ist sich aber auch bewusst, dass Arbeitnehmer im Allgemeinen nicht bis zu dem Alter arbeiten, in dem sie Anspruch
auf die volle Rente haben; nimmt die Tatsache zur Kenntnis, dass die in am meisten belastenden Berufskategorien Beschäftigten dazu neigen, früher als
andere in Rente zu gehen; ist der Auffassung, dass aufgrund der demografischen Entwicklung und der Finanzierbarkeit der Altersversorgung langfristig mehr Menschen am Erwerbslebe
...[+++]n teilnehmen müssen; betont, dass es eine der wichtigen Prioritäten zur Erreichung der Nachhaltigkeit ist, die Menschen in die Lage zu versetzen, bis zum Renteneintrittsalter ohne Diskriminierung zu arbeiten, indem angemessene beschäftigungs- und sozialwirksame Maßnahmen umgesetzt werden, wie z. B. Abschaffung von Anreizen zur Frühverrentung, Einführung finanzieller Anreize, Sicherung des lebenslangen Lernens und angemessene Gesundheitsversorgung;