J. in der Erwägung, dass die
Freizügigkeit der Arbeitnehmer zu den vier im Vertrag verankerten Grundfreiheiten zählt und auch in Zukunft zählen wird; in der Erwägung, dass mit dem Ziel, die Freizügigkeit der Arbeitnehmer zu garantieren, erhebliche Fortschritte im Bereich der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften erzielt wurden, insbesondere in Fragen der sozialen Sicherheit, und dass dies die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Europäischen Union erleichtert hat; in der Erwägung, dass alle noch bestehenden administrativen und rechtlichen Hürden, die der grenzüberschreitenden Mobilität entgegenstehen, beseitigt werden müssen,
...[+++]in der Erwägung, dass mehr geschehen muss, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer ihre Rechte kennen und sie in Anspruch nehmen können,