Dies erfolgt aufgrund einer Bewertung ihrer eigenen Umweltleistung durch die einzelnen Generaldirektionen; - einem erfahrenen Beamten in jeder Generaldirektion die Aufgabe übertragen sicherzustellen, daß die Vorschläge für politische Maßnahmen und Rechtsvorschriften der Umwelt Rechnung tragen sowie der Notwendigkeit, zu dauerhaften und umweltgerechten Entwicklungsmustern beizutragen; - ein Sonderreferat in der Generaldirektion Umweltschutz einrichten, das das Aktionsprogramm koordiniert und durchführt; - vom Umweltstandpunkt her einen Verhaltenskodex über die eigenen Maßnahmen ausarbeiten, insbesondere mit Bezug auf die Einkaufspolitik, die Verhütung und Entsorgung von Abfällen und die Energieeinsparung; - sicherstellen, daß sie die Öffen
tlichkeit ...[+++]durch das Arbeitsprogramm und in den jährlichen Tätigkeitsberichten über Entwicklungen und Fortschritte auf diesem Gebiet unterrichtet wird.