Ich möchte vor allem zehn Bereiche nennen, in denen konkrete
Maßnahmen getroffen werden müssen: Erstens müssen Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Datenschutzes im Rahmen des dritten Pfeilers in Kraft gesetzt werden, die Garantien entsprechend denen der Richtlinie 95/46/EG im Rahmen des ersten Pfeilers bieten. Zweitens ist ein gemeinsames integriertes Konzept zur Kontrolle der Außengrenzen der Mitgliedstaaten zu erarbeiten, und zwar mit Gemeinschaftsmitteln. Drittens muss der Rat die beiden übrigen Vorschläge für Richtlinien annehmen, die notwendig sind, damit die erste Phase des gemeinsamen europäischen Asylsystems abgeschlossen werde
...[+++]n kann. Viertens muss der Rat die Vorschläge annehmen, die derzeit blockiert sind und mit denen eine gemeinsame Politik auf dem Gebiet der Einwanderung geschaffen werden soll. Der fünfte Punkt betrifft die Vorlage eines konkreten Vorschlags zur Entwicklung des Visainformationssystems (VIS). Sechstens muss uns ein Vorschlag für einen Rahmenbeschluss über Verfahrensgarantien für Verdächtige und Angeklagte in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union unterbreitet werden. Siebtens: Weil durch die Einordnung des Schengener Besitzstands in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinschaft eine bessere Koordinierung zwischen den Polizei- und Justizdienststellen der Mitgliedstaaten in ihrem Kampf gegen die organisierte Kriminalität ermöglicht wurde, müssen wir jetzt unbedingt möglichst zügig zur Einrichtung des neuen SIS II übergehen. Achtens gilt es, Fortschritte in der polizeilichen Zusammenarbeit zu unterstützen, und zwar mittels eines Verfahrens, das – wie Kommissar Vitorino dargelegt hat – nicht so kompliziert und umständlich ist wie das Europol-Übereinkommen und die gerichtliche und demokratische Kontrolle auf Unionsebene einschließt. Neuntens meine ich, dass wir damit fortfahren müssen, Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit den Staaten des Westbalkans auf dem Gebiet der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Befugnisse ...