Die klagende Partei bemängelt, dass durch das angefochtene Gesetz eine durch den Geset
zgeber als Übergangsregelung gewünschte Regelung, wodurch einer Handelsgesellschaft, nämlich der « CAF-DCF » Gen.mbH, eine Monopolstellung für den Erwerb des in Belgien gesammelten Plasmas gewährt werde, um ei
n zusätzliches Jahr verlängert werde, indem sämtliche exklusiven Versorgungsverträge, die diese Gesellschaft mit den Einrichtungen geschlossen habe, die mit dem öffentlichen Dienst des Sammelns von Plasma in Belgien beauftragt seien, verstärkt u
...[+++]nd verlängert würden.