Dem Gerichtshof sind ebenfalls die Klagen gemäß denselben Artikeln vorbehalten, die vo
n einem Unionsorgan gegen eine Handlung oder wegen unterlassener Beschlussfassung des Europäischen Parlaments, des Rates, dieser beiden Organ
e in den Fällen, in denen sie gemeinsam beschließen, oder der Kommission erhoben werden, sowie die Klagen, die vo
n einem Unionsorgan gegen eine Handlung oder wegen unterlassener Beschlussfassung der Europäisc
...[+++]hen Zentralbank erhoben werden.