Damit das Einfangen von wildlebenden Tieren zu Zucht
zwecken eingestellt werden kann, sollten nach einer angemessenen Übergangsfrist ausschließlich Tiere für den Einsatz in wissenschaftlichen Verfahren verwendet
werden, die Nachkommen eines Tieres sind, das in Gefan
genschaft gezüchtet wurde, oder die aus sich selbst erhaltenden Kolonien bezogen
werden. Zu diesem Zweck sollte eine Machbarkeitsstudie durchgeführt und die Übergangsfrist bei Bedarf festgelegt
werden ...[+++].