Angesichts der un
terschiedlichen Art dieser Behörden, Dienste
, Einrichtungen und Personen konnte der Gesetzgeber den Standpunkt vertreten, dass es angebracht war, den König beziehungsweise die zuständigen Minister zu ermächtigen, die Modalitäten bezüglich der Mitteilung von Daten festzulegen, um auf d
iese Weise zu einer Regelung zu gelangen, in der die spezifischen gesetzlichen Aufträge, die diese Behörden, Dienste, Einrichtungen und Personen erfüllen, sowie die spezifisch
...[+++]en Merkmale, die damit verbunden sind, berücksichtigt werden.