13. begrüßt, dass die Sicherheitsagenda auf dem Grundsatz beruht, dass zuerst die vorhandenen Instrumente im Bereich Sicherheit vollständig ange
wandt und umgesetzt werden, bevor neue Instrumente vorgeschlagen werden; bekräftigt, dass die relevanten Daten und Informationen nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften über den Datenschutz und den Schutz der Priva
tsphäre zügiger und effizienter weitergegeben werden müssen; bedauert jedoch, dass trotz zahlreicher Aufforderungen des Parlaments eine Bewertung der Wirksamkeit der vorhandene
...[+++]n EU-Instrumente – auch in Anbetracht der neuen Sicherheitsbedrohungen der EU – und eine Bewertung der übrigen Lücken immer noch aussteht; ist der Ansicht, dass diese Maßnahme notwendig ist, damit die EU-Sicherheitspolitik effizient, bedarfsgerecht, verhältnismäßig, kohärent und umfassend ausgestaltet wird; fordert die Kommission auf, in dem Fahrplan für die Umsetzung der Sicherheitsagenda eine derartige operative Auswertung des Einsatzes der vorhandenen Instrumente, Ressourcen und Finanzmittel der EU im Bereich Innere Sicherheit zu einer vorrangigen Maßnahme zu erklären; fordert den Rat nochmals dazu auf, in Zusammenarbeit mit der Kommission eine umfassende Bewertung der Umsetzung der Maßnahmen vorzunehmen, die vor Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Bereich Innere Sicherheit getroffen wurden, und dabei auf das Verfahren nach Artikel 70 AEUV zurückzugreifen;