K
. in der Erwägung, dass das Urteil des Obersten Gerichtshofs zu diesem Fall endgültig und eine Berufung nicht möglich ist; in der Erwägung, dass die belarussischen Rechtsvorschriften die Prüfung eines Gnadengesuchs durch den Prä
sidenten des Landes vorsehen; in der Erwägung, d
ass Uladsislau Kawaljou Aljaksandr L
ukaschenka um Gnade gebeten, alle Vor ...[+++]würfe zurückgewiesen und um Entlassung aus der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ersucht, bislang aber noch keine Antwort erhalten hat;