n
icht von Anhang I oder Anhang II erfasste Personen, die im Namen
oder auf Anweisung einer in Anhang I
oder Anhang II aufgeführten Person
oder Einrichtung handeln,
oder Personen, die bei der Umgehung der Sanktionen
oder bei Verstößen gegen die Bestimmungen der Resolutionen 1718 (2006), 1874 (2009), 2087 (2013), 2094 (2013)
oder 2270 (2016) des VN-Sicherheitsrates
oder des vorliegenden Beschlusses helfen; diese Personen sind in Anhang III des vorliegenden Beschlusses aufge
...[+++]führt.