14. nimmt zur Kenntnis, dass sich durch die parlamentarischen und richterlichen Untersuchungen, die zwischen 2009 und 2011 in Litauen stattfanden, nicht nachweisen ließ, dass Häftlinge heimlich in Li
tauen untergebracht worden waren; fordert die litauischen Behörden auf, im Falle von neu zum Vorschein kommenden Hinweisen ihrer Verpflichtung zur Wiederaufnahme der strafrechtlichen Untersuchung zur Beteiligung Litauens am CIA-Programm nachzukommen, wa
s in Anbetracht der neuen von Eurocontrol vorgelegten Daten von Bedeutung ist, die bele
...[+++]gen, dass das Flugzeug N787W, das vermutlich Abu Zubaydah transportierte, am 18. Februar 2005 auf seiner Strecke nach Rumänien und Litauen in Marokko zwischengelandet ist; weist darauf hin, dass eine Analyse der Daten von Eurocontrol zudem neue Informationen zu Flugplänen offenlegte, worin sich zeigte, dass am 5. Oktober 2005 auf der Strecke Rumänien-Litauen ein Flugzeugwechsel in Tirana (Albanien) und am 26. März 2006 auf der Strecke Litauen-Afghanistan eine Zwischenlandung in Kairo (Ägypten) erfolgte; hält es für wesentlich, dass sich der Umfang neuer Untersuchungen, neben der Untersuchung im Hinblick auf einen Machtmissbrauch durch Staatsbeamte, auch im Hinblick auf eine möglicherweise unrechtmäßige Festnahme und Misshandlung von Personen auf litauischem Hoheitsgebiet erstreckt; legt der Generalstaatsanwaltschaft nahe, die beim Besuch der LIBE-Delegation abgegebenen Erklärungen dahingehend schriftlich zu konkretisieren, dass die „kategorischen“ Schlussfolgerungen der gerichtlichen Untersuchung lauten, dass „keine Häftlinge in den Einrichtungen der Projekte Nr. 1 und Nr. 2 in Litauen festgehalten wurden“;