In Erwägung des Mangels an Personal der Stufe 1, der inne
rhalb des autonomen Hafens von Lüttich festgestellt worden ist; in der Erwägung, dass sich dieser Mangel in naher Zukunft noch verschlimmern wird, was de facto für gewisse Dienststellen des
autonomen Hafens von Lüttich eine Arbeitsunmöglichkeit zur Folge hat; dass die Kontinuität des öffentlichen Dienstes erfordert, dass dem
autonomen Hafen von Lüttich unverzüglich alle Möglichkeiten, über mehr Personal zu verfügen können, zu geben sind; dass es daher erforderlich ist, dem besagten Hafen eine Mobilitätsregelung im In
...[+++]teresse des Dienstes zukommen zu lassen;