(20a) „Praxistest“: ein Zeitraum, in dem der Nutzer nichtkonforme PSA testet, bevor sie in Verkehr gebracht wird, wobei im technischen Dossier für die PSA alle notwendigen Informationen enthalten sind, die im Rahmen von Tests
durch akkreditierte oder autorisierte Labors gewonnen wurden, damit der Nutzer geschützt ist und die nach Anhang II geltenden Bedingungen erfüllt sind; die PSA
wird dabei in sehr begrenzter Stückzahl für begrenzte Zeit hauptsächlich bereitgestellt, damit eine abschließende Bewertung der nicht schutzrelevanten Ei
...[+++]genschaften der PSA stattfinden kann.