Der Rat gestattet eine Direktverga
be von Aufträgen in vier Fällen: wenn die Auftragnehmer Dritte sind, über die die Behörden eine Kontrolle ausüben, die der
Kontrolle über ihre eigenen Dienststellen entspricht (so genannte interne Betreiber), bei geringfügigen Aufträgen, in Notfällen und beim öffentlichem Personenverkehr auf der Schiene, einschließlich Stadt- und Vorortbahnen. Laufzeit der Verträge – In Bezug auf Personenverkehrsdienste mit der Eisenbahn und andere schienengestützte Verkehrsträger folgt der Gemeinsame Standpunkt dem V
...[+++]orschlag der Kommission, die Laufzeit auf maximal fünfzehn Jahre zu begrenzen.