9. begrüßt die Tatsache, dass das CCW-Protokoll V über explosive Kampfmittelrückstände am 12. Nov
ember 2006 in Kraft getreten ist und somit verbindliches Völkerrecht geworden ist; unterstreicht, dass dies bedeutet, dass die Staaten ihre Hoheitsgebiete von nicht detonierten Sprengkörpern reinigen müssen, um die Zahl der zivilen Opfer nach Konflikten zu verringern; unterstreicht ferner, dass dieses Protokoll diejenigen Vertragsparteien, die für die Rückstände verantwortlich sind, verpflichtet, an ihrer Beseitigung mitzuwirken, selbst wenn das entsprechende Gebiet nicht unter ihrer Kontrolle steht; weist nachdrücklich darauf hin, dass d
...[+++]ieses Protokoll für nicht detonierte Sprengkörper aller Art einschließlich Streumunition gilt;