A. in der Erwägung, dass die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin der Kommission, Catherine Ashton, gemeinsam mit den Außenministern der E3/EU+3 am 24. November 2013 in Genf mit der Islamischen Republik Iran (nachfolgend „der Iran“) eine vorläufige Einigung im Atomstreit erzielt hat (wie im gemeinsamen Aktionsplan dargelegt); in der Erwägung, dass die E3/EU+3 am 10. Januar 2014 eine Einigung über die Durchführungsmodalitäten für den gemeinsamen Aktionsplan erzielt haben; in der Erwägung, dass die für den gemeinsame
n Aktionsplan geltende sechsmonatige Umsetzungsfrist von entscheidender Bedeutung ist und erfordert, dass beide Seiten gleich
...[+++]zeitig und wechselseitig tätig werden;