39. bekräftigt seine Befugnisse im Haushaltsverfahren der Europäischen Union und weist auf die g
estiegene Verantwortung der PVEM in ihrer ab sofort wahrzunehmenden Rolle als Berater und demokratisches Kontrollorgan bei der Festlegung der Arbeitsschwerpunkte, der Überwachung der in Angriff genommenen Projekte und im Haushaltsvollzug hin; legt eine regelmäßige Anhörung des Generalsekretärs und seiner Stellvertreter durch die verschiedenen zuständigen Ausschüsse der PVEM nahe; ist der Ansicht, dass diese Einbeziehung in die Verantwortung gleichwohl mit einer Verbesserung der Funktionsweise und der Arbeitsmethoden der PVEM, einschließlich
...[+++]der Bereitstellung der erforderlichen Personal- und Finanzausstattung, sowie einer besseren Abstimmung der Arbeit der PVEM mit derjenigen der anderen Organe der UfM einhergehen muss; begrüßt die entsprechenden Beschlüsse, die auf der sechsten Plenartagung der PVEM am 13. und 14. März 2010 in Amman angenommen wurden;