5. fordert die Kommission und den Rat auf, die Notwendigkeit begleitender Maßnahmen, einschließlich der Entwicklung einer umfassenden EU-weiten Definition des Begriffs Behinderung, genau zu prüfen, um si
cherzustellen, dass alle behinderten Menschen innerhalb der Europäischen Union in
den Geltungsbereich dieser Richtlinie eingebunden sind; fordert in diesem Zusammenhang die Kommission auf, dem Bildungsbereich Kriterien für die Einstufung von Ki
ndern als behindert oder ...[+++] als Kinder, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen, an die Hand zu geben;