(
2) Sofern sich das betreffende Drittland rechtlich verpflichtet hat, die Unterstützung zu leisten, die für den Nachweis der Rechtswidrig
keit von mutmaßlich gegen die Verbrauchsteuervorschriften verstoßenden Transaktione
n erforderlich ist, können die nach Maßgabe dieser Verordnung eingeholten Informationen mit Zustimmung der zuständigen Behörden, die sie unter Beachtung ihrer nationalen Vorschriften übermittelt haben, zu demselben Zweck, zu dem die Inf
...[+++]ormationen eingeholt wurden, im Einklang mit der Richtlinie 95/46/EG, insbesondere den Bestimmungen bezüglich der Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer, und den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung dieser Richtlinie an das betreffende Drittland weitergegeben werden.