Mit dieser Richtlinie werden Vorschrift
en festgelegt, nach denen eine Justizbehörde oder entsprechende Behörde in einem Mitgliedstaat, in dem eine Schutzmaßnahme zum Schutz einer Person vor einer strafbaren Handlung einer anderen Person angeordnet wurde, die ihr Leben, ihre physische oder psychische Integrität und Würde, ihre persönliche Freiheit oder ihre sexuelle Integrität gefährden kann, eine Europäische Schutzanordnung erlassen kann, die es einer zuständigen Behörde in einem anderen Mitgliedstaat ermöglicht, den fortdauernden Schutz der betroffenen Person im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats zu gewährleisten,
...[+++]wenn im Anordnungsstaat eine Handlung begangen wurde, die Gegenstand eines Verfahrens vor einem insbesondere in Strafsachen zuständigen Gericht war oder hätte sein können.