Dass das Kollegium der Ansicht ist, dass ein neues Autobahnkre
uz weder vernünftig noch nötig ist, dies wegen der zahlreichen Autobahnkreuze auf der E411 zwischen Walhain und
Rosières; dass die notwendige Zufahrt zur E411 nicht notwendigerweise zum Verzicht auf Agrarflächen führen, und so wenig wie möglich zur Benutzung von Flurbereinigungswegen führen muss, die für einen solchen Verkehr nicht bestimmt sind; dass man leider feststellen muss, dass die Begründung der Variante 3 durch die Umweltverträglichkeitsprüfung auf einer falschen
...[+++] Einschätzung der Gefahr von Fluchtverkehr und des Verkehrs auf den 8 Flurbereinigungswegen, die nicht berücksichtigt wurden, beruht; dass jedoch der kommunale Mobilitätsplan zu berücksichtigen war; dass die Benutzung der Zufahrt 10 zur E411 die beste Lösung darstellt angesichts der künftigen Orientierung des Betriebsstandorts nach Osten hin und der Notwendigkeit, den Fluchtverkehr zu vermeiden; dass die Teilrevision die Trasse der Zufahrtstraßen nicht festlegt und keine genaue Strecke vorschlägt;