23. fordert
die Kommission auf, eine neue europäische Übereinkunft über Vorschriften für die Au-pair-Beschäftigung vorzuschlagen, in der die Altersgrenze von 30 Jahren herabgesetzt wird, damit erwachsene Familienernährer, die Ende Zwanzig sind, nicht als Au-pair
-Kräfte beschäftigt werden, und in der betont wird, dass es Aufgabe der Au-pair-Beschäftigten ist, an der Erfüllung der täglichen häuslichen Pflichten mitzuwirken und an den Familienaktivitäten teilzunehmen, wobei aber die dafür a
ufgewendete Zeit 30 ...[+++]Stunden pro Woche nicht überschreiten darf, und dass in erster Linie eine Erweiterung des kulturellen Verständnisses und der Sprachkenntnisse der Au-pair-Kräfte angestrebt wird;