10. betont, dass Daten, soweit notwendig, im Einklang mit dem geltenden Abkommen zwischen der Europäischen Union und den USA über gegenseitige Rechtshilfe und Auslieferung und unter Einhaltung der gemeinschaftsrechtlichen Datenschutzvorschriften
ausgetauscht werden sollten; meint, dass die Weitergabe personenbezogener Daten innerhalb eines angemessenen Rechtsrahmens erfolgen mu
ss, durch den klare Regeln und Bedingungen festgelegt, ein angemessener Schutz der Privatsphäre und der bürgerlichen Freiheiten einzelner Bürger sichergestellt
...[+++] und Mechanismen zur Verfügung gestellt werden, durch die Abhilfe geschaffen werden kann, wo dies notwendig ist;