(20b) Um die Wirksamkeit der Inspektionen zum Zwecke der Anwendung dieser Richtlinie zu erhöhen, sollten die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass das nationale Recht hinreichende Befugnisse für die zuständigen
Behörden vorsieht, damit diese die Inspektionen durchführen können, Erkenntnisse über illegale Beschäftigung, einschließlich der Ergebnisse früherer Inspektionen, für die wirksame Anwendung dieser Richtlinie gesamm
elt und verarbeitet werden und ausreichend Personal bereitgestellt wird, das über die notwendigen Fähigkeiten und Qua
...[+++]lifikationen verfügt, um die Inspektionen effizient durchzuführen.