Zum
Schluss möchte ich drei Kernfragen unterstreichen: erstens die Koordinierung
und Zusammenarbeit zwischen den zentralen Meldestellen, die die nötigen Ressourcen zur Erfüllung dieser Aufgaben erhalten müssen; zweitens die Tatsache, dass die Mitgliedstaaten, die die zweite Richtlinie
über die Geldwäsche noch nicht umgesetzt haben, dies schnellstmöglich tun müssen; und drittens und letztens die dringende Notwendigkeit, eine Bewer
...[+++]tung der derzeitigen Gesetzgebung zur Geldwäsche vorzunehmen, um ihre Aktualität und ihre konkreten Auswirkungen zu beurteilen.