H. in der Erwägung, daß es nicht wünschenswert ist,
wenn die Kommission finanzielle Zusagen macht oder Erwartungen weckt, ohne vorher mit der Haushaltsbehörde Rücksprache über die Untermauerung und die finanzielle Deckung dieser Zusagen zu halten, und in der Erwägung, daß Rat und Parlament ihrer zweifachen Verantwortung als Gesetzgebungs- und Haushaltsbeh
örde gerecht werden sollten, wenn sie über die jährlichen Mittelzuweisungen und die mehrjährigen Finanzrahmen für Programme entscheiden, die unter das Mitentscheidungsverfahren falle
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