Der Ministerrat behaupte, dass z
wischen Männern und Frauen während des relevanten
Zeitraums - grosso modo während der vier vorangegangenen Jahrzehnte - eine grosse Chancenungleichheit hinsichtlich des Zugangs zu den Berufen und der Ausübung von Berufen bestanden habe; viele der von Selbständigen ausgeübten Tätigkeiten
seien während sehr langer Zeit erst de jure und dann de facto nicht oder kaum für Frauen zugänglich gewesen; Frauen hätten geringere Funktionen innegehabt,
...[+++] sie hätten weniger Zugang gehabt zu Berufen, die deren Ausübenden ein hohes Einkommen verschafft hätten (freie Berufe und Leitung von Gesellschaften), seien weniger toleriert worden als die männlichen Ausübenden dieser Berufe oder hätten (oft wegen der familiären Verantwortung oder Aufgaben) viel weniger Möglichkeiten gehabt, solche Berufe auszuüben, und sicher nicht über einen längeren Zeitraum.