In der Erwägung, dass durch den Erlass der Wallonischen Regierung vom 21. Dezember 2006 zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 4. Juli 2002 zur Festlegung der Liste der einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehenden Projekte sowie der eingestuften Anlagen und Tätigkeiten und verschiedener Erlasse der Wallonischen Regierung zur Festlegung der sektorbezogenen und gesamten Bedingungen, ausser der Klassifizierung auch der Erlass der Wallonischen Regierung vom 13. März 2003 über die gesamten Bedingungen für die in der Rubrik Nr. 92. 61
.01.01 erwähnten Schwimmbäder und der Erlass der Wallonischen Regierung vom 13. Mä
...[+++]rz 2003 über die sektorbezogenen Bedingungen für die Schwimmbäder abgeändert wurden;