Speziell in Bezug auf die Zuordnung der Rai
ffeisen Zentralbank Österreich AG, der Ersten Bank der oesterreichischen Sparkassen AG und der Österreichischen Volksbanken AG zu bestimmten Kategorien entscheidet das Gericht, dass die Kommission berechtigt war, jeder dieser drei Banken aufgrund der Tatsache, da
ss sie als Zentral- oder Spitzeninstitut der dezentralisierten Bankengruppen de
r Raiffeis ...[+++]enkassen, Sparkassen und Volksbanken fungierten, den Marktanteil der jeweiligen Gruppe zuzurechnen.