29. bedauert allerdings die gewalttätigen Ausschreitungen, die mit der Parade einhergingen und die zu einer hohen Zahl Verletzter führten, hauptsächlich in den Reihen der Polizei; weist d
arauf hin, dass die beteiligten Extremisten indirekt von bestimmten politischen Parteien und prominenten religiösen Führern unterstützt wurden; fordert die serbischen Staatsorgane auf, die Rechtsstaatlichkeit sicherzustellen, indem sie die Gewalttäter verfolgen, die die Parade gestört haben, und die extremistischen Organisationen, denen diese angehören, wirksam zu verbieten; stellt fest, dass diese Organisationen in der Vergangenheit, insbesondere am 17. F
ebruar 200 ...[+++]8 und bei einigen Sportveranstaltungen, für schwerwiegende Gewalttaten verantwortlich waren; nimmt in diesem Zusammenhang zur Kenntnis, dass einige dieser Fälle derzeit vor dem Verfassungsgericht anhängig sind; fordert angemessene Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung aller Arten von Extremismus und Radikalismus in der Gesellschaft;