O. in der Erwägung, dass es sich bei Marginalisierung um ein gesellschaftliches Phänomen handelt,
bei dem Individuen oder Gruppen von der Gesellschaft
ausgeschlossen und systematisch daran gehindert werden, an gesellschaftlichen und politischen Prozessen teilzunehmen, die von grundlegender Bedeutung für ihre gesellschaftliche Integration sind, oder der Zugang zu solchen Prozessen verwehrt wird; in der Erwägung, dass sich der Begriff „gesellschaftliche Randgruppen“ auf unterschiedliche Gruppen und Individuen wie etwa
Minderheiten, Roma, ...[+++]Menschen mit Behinderungen, Menschen, die unter der Armutsgrenze leben oder von Armut bedroht sind, Migranten, Flüchtlinge und sozial ausgegrenzte Gruppen der Gesellschaft bezieht; in der Erwägung, dass Rassismus, patriarchalische Strukturen, Homophobie, wirtschaftliche Benachteiligung und andere diskriminierende Faktoren dazu beitragen, Ungleichheit zu schaffen und Frauen innerhalb gesellschaftlicher Randgruppen systematisch zu schwächen;