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6. fordert die zuständigen Behörden auf, im Einklang mit dem Vorsorge- und dem Verhältnismäßigkeitsprinzip präventive Maßnahmen zu ergreifen, um die Luftqualität in den Städten zu verbessern und dafür zu sorgen, dass die Schadstoffkonzentrationen nicht die in den Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation festgelegten Grenzwerte übersteigen; unterstützt daher die Einrichtung von lokalen Niedrigemissionszonen; unterstreicht, dass es Aufgabe der zuständigen Behörden ist, den Bürgern sichere gesunde Mobilitätslösungen anzubieten; ist der Auffassung, dass diese Lösungen auf erschwingliche, intelligente, verlässliche und zugängliche öffen
...[+++]tliche Verkehrssystemen gestützt werden könnten; fordert die Mitgliedstaaten sowie die lokalen Behörden auf, bei einer Gefahr eines Überschreitens der Grenzwerte der erwähnten WHO-Leitlinien Maßnahmen für einen verbesserten zu öffentlichen Verkehrsmitteln zu ergreifen, zum Beispiel durch Wechselverkehr;