Sicherstellung von Synergien, Kohärenz und effektiven Arbeits
weisen zwischen den betreffenden Mitgliedstaaten, EU-Organen, Einrichtungen und Initiativen, wobe
i der Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit (3) gilt und auf Vermeidung von Dopp
elarbeit, Sicherung eines effizienten Informationsaustauschs, effektive Nutzung von Ressourcen und Gewährleistung der Kontinuität der Maßnahmen üb
er die Amtszeit der ...[+++]jeweiligen Vorsitze hinweg zu achten ist.