26. nimmt zur Kenntnis, dass die Türkei zum Inkrafttreten des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Übereinkommen von Istanbul) am 1. August 2014 beigetragen hat; sieht das anhaltend hohe Maß der Gewalt gegen Frauen und die mangelnde Umsetzung innerstaatlichen Rechts zum Schutz von Frauen vor Gewalt gleichw
ohl mit Besorgnis; fordert die türkischen Behörden auf, ausreichende Zufluchtsstätten für den Schutz von Frauen und Minderjährigen, die Opfer von Gewalttaten sind, zur Verfügung zu stellen; empfiehlt der Regierung, die Gleichstellung der Geschlechter in politischer
...[+++], wirtschaftlicher, sozialer, kultureller, ziviler und sonstiger Hinsicht zu fördern; fordert die türkische Regierung auf, mit der Zivilgesellschaft und den entsprechenden Wirtschaftsverbänden zusammenzuarbeiten, um Frauen die Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit zu erleichtern und Hindernisse für Frauen bei der Ausübung einer Erwerbstätigkeit abzubauen, und fordert die türkische Regierung in diesem Zusammenhang nachdrücklich auf, sich ein ambitioniertes Ziel für den Zugang von Frauen zum Arbeitsmarkt zu setzen; weist darauf hin, dass die Türkei in dem internationalen Bericht des Weltwirtschaftsforums 2014 über das geschlechtsspezifische Lohngefälle von 142 Ländern auf Platz 125 rangiert; bedauert zutiefst die Äußerungen einiger Staatsbediensteter und Regierungsvertreter zur Rolle der Frau in der türkischen Gesellschaft und betont, dass stereotype Vorstellungen bekämpft und gesellschaftliche Nachteile für Frauen beseitigt werden müssen;