24. vertritt die Auffassung, dass durch das Abkommen das Recht der Unterzeichner, einen Bestandteil aus ihren Verzeichnissen gemäß Artikel XXI der GATS-Verordnung zu ändern oder zurückzuziehen, uneingeschränkt geachtet werden muss; erwartet, dass das
Abkommen, und insbesondere der Anhang zu Mode 4, Bestimmungen, die darauf abzielen, ausländische Arbeitnehmer vor ausbeuterischen Beschäftigungsverhältnissen zu schützen, und eine Schutzklausel enthält, die es den Vertragsparteien des TiSA ermöglicht, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, sollte es zu Druck auf die inländischen Löhne, zu einer Gefährdung der Rechte der inländischen Ar
...[+++]beitnehmer oder einer Verletzung weiterer vereinbarter Standards kommen;