(K) in der
Erwägung, dass die Kommission vorträgt, die Unterstü
tzung durch den EGF werde auch allen entlassenen Arbeitnehmern angeboten; in der Erwägung jedoch,
dass einige der Betroffenen bereits eine neue Arbeitsstelle gefunden haben, in den Ruhestand getreten sind oder kein Interesse an der Teilnahme an Maßnahmen ausgedrückt haben; in der Erwägung,
dass die Kommission weiter vorträgt,
dass darüber hinaus der Durchführungsmec
hanismus d ...[+++]es EGF in Polen verlangt, dass Arbeitnehmer, die eine Unterstützung erhalten, in den Arbeitsverwaltungen des Landkreises Posen förmlich als arbeitslos gemeldet sein müssten, und dass daher nur ein kleiner Personenkreis nicht in die genannten Gruppen fiele, da diese Personen entschieden hätten, sich nicht bei den Arbeitsverwaltungen zu melden und daher nicht teilnehmen würden.