Aus den Vorarbeiten zur angefochtenen Bestimmung geht hervor, dass die flexiblere Gestaltung der Norm auf das Bemühen zurückzuführen war, die Einführung der 4G-Technologie in der Region Brüssel-Hauptstadt zu ermöglichen, was im Rahmen ihrer internationalen und Europäischen Rolle als notwendig erachtet wird, ohne das ordnungsgemäße Funktionieren der 2G- und 3G-Netze zu beeinträchtigen, und dies zu annehmbaren Kosten für die Betreiber -
insofern sie hierzu bestehende Standorte nutzen können - und ohne einen übermäßigen Druck auf die Raumordnung auszuüben, der sich aus der Notwendigkeit ergeben würde, zahlreiche neue Standorte in Betrieb zu
...[+++] nehmen, falls die derzeit geltende Norm hätte aufrechterhalten werden müssen (Parl. Dok., Parlament der Region Brüssel-Hauptstadt, 2013-2014, A-466/2, SS. 1-8, 12-17).