Damit sind sämtliche Forscher aus Drittstaaten, die in der Europäischen Union zugelassen werden können, von Rechtsakten umfasst
. Dazu hat sich die Kommission in Folge der Änderungen in Bezug auf unbezahlte Forscher [19] verpflichtet, die das Europäische Parlament in seiner legislativen Entschließung vom 3. Juni 2003 zum
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Aufnahme eines Studiums, einer Berufsbildung oder eines F
reiwilligendienstes ...[+++]vorgeschlagen hat [20].