28. weist darauf hin, dass für die organisierte Kriminalität Grenzen kein Hindernis darstellen; hält es folglich fü
r erforderlich, die externe Dimension des Phänomens in den europäischen Rahmen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität zu integrieren; stellt fest, dass es hierbei wichtig ist, den Europ
äischen Auswärtigen Dienst und das Gemeinsame Lagezentrum (SitCen) stärker einzubeziehen; fordert, dass die Kommission die Ab
...[+++]kommen mit Drittländern über die justizielle und ermittlungsbehördliche Zusammenarbeit zur Bekämpfung der internationalen organisierten Kriminalität zunehmend effektiver gestaltet und sie ständig aktualisiert; fordert des Weiteren bei der Ausarbeitung solcher Abkommen einen Ansatz, der den – mit den jeweiligen Gegebenheiten der einzelnen Drittländer verbundenen – Besonderheiten des von der organisierten Kriminalität für die innere und äußere Sicherheit der Europäischen Union ausgehenden Bedrohungspotenzials gebührend berücksichtigt; fordert seitens Europol immer häufigere und präzisere regelmäßige Analysen über nicht europäische kriminelle Organisationen, deren Tätigkeiten mittelbar oder unmittelbar Auswirkungen auf die Europäische Union haben; erachtet es als vorrangig, dass die Europäische Union und die internationalen Institutionen ihre Anstrengungen in der Balkanregion, insbesondere in Bezug auf die Frage der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, verstärkt fortsetzen; fordert, dass die Europäische Kommission in Zusammenarbeit mit Europol ein gemeinsames Projekt mit Interpol zur Förderung der Einrichtung und Anwendung eines regionalen Systems für den Austausch polizeilicher und justizieller Informationen mit Westafrika entwickelt und der Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten das Know-how und die nötigen Mittel, unter anderem in den Bereichen Ausbildung und Follow-up, bereitstellt;