Trotz des Umstands, dass die Gebiete in äußerster Randlage nicht ausdrücklich aus dem Geltungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen wurden (durch Anerkennung der permanenten natürlichen und geografischen Nachteile und Hindernisse, unter denen diese Regionen leiden, und durch Ei
nführung geeigneter Ausnahmeregelungen von den allgemeinen Verpflichtungen im Zusammenhang mit öffentlichen Diensten), wie w
ir es vorgeschlagen haben, begrüßen wir die Tatsache, dass der Geltungsbereich der Richtlinie auf F
lughäfen mit über 5 ...[+++]Millionen Passagieren pro Jahr beschränkt wurde.