15. fordert den Rat, die Kommission und den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) auf, den Grundsatz „mehr für mehr“ streng anzuwenden, dabei in Übereinstimmung mi
t den EU-Leitlinien betreffend den Schutz von Menschenrechtsverteidigern der Lage von Menschenrechtsverfechtern, der Unabhängigkeit der Justiz, demokratischen Reformen sowie den Grundrechten und -freiheiten besondere Aufmerksamkeit zu schenken und die Folgen einer zu langsamen Ums
etzung von Reformen klar zu benennen; fordert die Kommission auf, angesich
...[+++]ts der genannten Fälle von Menschenrechtsverfechtern, die ins Visier genommen werden, weil sie Menschenrechtsverletzungen in Aserbaidschan aufzeigen, alle Aserbaidschan im Rahmen des Europäischen Nachbarschaftsinstruments gewährten Finanzmittel, die nicht für die Menschenrechte, die Zivilgesellschaft und die persönliche Zusammenarbeit auf der Ebene der Bürger gedacht sind, zu prüfen und ihre Zahlung erforderlichenfalls vorübergehend einzustellen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, persönliche Kontakte und die persönliche Zusammenarbeit beispielsweise in den Bereichen Zivilgesellschaft, Bildung und Hochschullehre sowie Jugend- und Studentenaustausch weiterhin finanziell zu unterstützen;