Am 8. September 2015 nahm der von der Agentur eingeric
htete Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) eine Stellungnahme mit der Schlussfolgerung an,
dass vorbehaltlich einer Änderung des Geltungsbereichs und der Bedingungen, die im Dossier gemäß Anhang XV vorgeschlagen wurden, eine allgemeine Beschränkung der Herstellung, der Verwendung und des Inverkehrbringens von PFOA, ihren Salzen und von PFOA-Vorläuferverbindungen die hinsichtlich der Wirksamkeit für die Senkung dieser Risiken zweckmäßigste unionsweite Maßnahme zur Bekämpfung der e
...[+++]rkannten Risiken darstellt.