8. vertritt die Auffassung, dass direkten und indirekten Käufern im Wege der isolierten Klage oder Folgeklage für die Geltendmachung ihrer Ansprüche eine Individual-, Verbands- oder Gruppenklage zur Verfügung stehen sollte, die auch die Form eines Musterprozesses haben kann, dass jedoch die Wahl einer solchen Klage durch eine Partei es zur Vermeidung von Mehrfachklagen einer einzelnen Partei aus einem einzigen Klagegrund aussch
ließen sollte, dass diese gleichzeitig oder anschließend von einer der anderen Klagen Gebrauch macht; vertritt ferner die Auffassung, dass für den Fall, dass verschiedene Parteien getrennte Klagen einreichen, Bem
ühungen un ...[+++]ternommen werden sollten, diese miteinander zu verbinden oder sie nacheinander zu behandeln;