Gemäß dem Verfahren, das im königlichen Erlass vom 13. Novem
ber 2012 « über die Einsetzung eines Beratungsausschusses und das Verfahren zur Annahme
eines maritimen Raumplans in den belgischen Meeresgebieten » festgelegt ist, muss dieser maritime Raumplan vorher im Hinblick auf
eine Stellungnahme den Regionalregierungen sowie der Struktur Küstenwache und dem Beratungsausschuss, dem Vertreter der Flämischen Region angehören, vorgelegt werden. Im Falle der Revision des maritimen Raumplans muss dieser Plan erneut den vorerwähnten Instanzen im Hinblick auf
eine ...[+++] Stellungnahme vorgelegt werden.